Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg arbeitet kontinuierlich darauf hin, ihr Internetangebot entsprechend dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und der Brandenburgischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.starkregenportal.de
Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit kann direkt auf der Website unter „Barrierefreiheit" eingesehen werden.
Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit können über folgenden Kontakt gemeldet werden:
Philipp BühlerFalls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Aus technischen Gründen sowie wegen der hohen zeitlichen Aktualisierungsraten der zu visualisierenden Dateien können wir aktuell nicht alle Inhalte barrierefrei bereitstellen.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutzerklärung